Markenrecht / Patentrecht
Sowohl für Unternehmer als auch für Privatpersonen stellt sich häufig das Bedürfnis, Schutzrechte in Form von Markenrechten, Patentrechten, Gebrauchs- oder Geschmacksmustern anzumelden. Wir vertreten Sie im Rahmen des Anmeldeverfahrens und unterstützen Sie im Vorfeld bei der Recherche nach bereits bestehenden kollidierenden Rechten Dritter.
Wir bieten Ihnen die Pflege Ihrer Schutzrechte durch regelmäßige Recherche nach unbefugten Nutzungen an. Sollte Ihr Schutzrecht im Laufe der Zeit von Dritten untergraben werden, so übernehmen wir Ihre Interessensvertretung gegenüber jenen Dritten. Außergerichtlich beispielsweise durch Abmahnung, gerichtlich durch ein einstweiliges Eilverfahren oder ein Klageverfahren.
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