Manuela Brandt | Rechtsanwältin - Düsseldorf

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Inkasso


Unternehmen sehen sich häufig dem Erfordernis ausgesetzt, offene Rechnungen gegenüber Kunden durchsetzen zu müssen, da diese nicht oder nur sehr zögerlich bezahlt werden. Im Rahmen solcher Inkassovorgänge bieten wir Ihnen an, Ihre Forderung gegenüber dem Schuldner außergerichtlich anzumahnen.

Sofern es erforderlich wird, machen wir Ihre Forderungen für Sie im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens oder im Klageverfahren vor Gericht geltend. Schließlich unterstützen wir Sie dabei, wenn es darum geht die Forderung zwangsweise durch Pfändung von Konten, Löhnen oder über die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers zwangsweise beizutreiben.

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